Wer im Ausland lebt, hat nur noch bis 8. August Zeit, sich in die Wählerevidenz eintragen zu lassen. Wer das nicht tut, darf am 29. September keine Stimme abgeben. Aktuell leben rund 600.000 Österreicher im Ausland.
Im Ausland lebende österreichische Staatsbürger müssen sich bis zum morgigen Donnerstag in die Wählerevidenz eintragen lassen,
Auslandsösterreicher sind bei Bundespräsidentenwahlen, Nationalratswahlen und Europawahlen wahlberechtigt und können auch an Volksbefragungen und Volksabstimmungen teilnehmen. Sie müssen jedoch einen Antrag stellen, um in die Wählerevidenz aufgenommen zu werden oder darin zu verbleiben. Die Eintragung ist dann für zehn Jahre gültig. Zusätzlich müssen sie eine Wahlkarte beantragen und an die Gemeinde, zu der sie zuletzt am meisten Bezug hatten, senden. Möglich ist auch ein „Wahlkarten-Abo“, also dass Wahlkarten für die Dauer der Eintragung in der Wählerevidenz automatisch zugesandt werden.
Werner Götz, Präsident des Auslandsösterreichischen Weltbunds AÖWB, sprach sich am Mittwoch im Morgenjournal einmal mehr für eine Erleichterung des Prozederes für Auslandsösterreicher aus. Man könne sich etwa an Ländern des Baltikums orientieren und eine elektronische Stimmabgabe ermöglichen, schlug er vor. Zudem wünscht sich der AÖWB eine Vertretung von Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern im Parlament sowie die Möglichkeit zu Doppelstaatsbürgerschaft. Österreicherinnen und Österreicher, die im Ausland leben seien, wichtig für Österreich, da sie Fürsprecher in ihrem Gastland seien, so Götz. (APA)
>>> Bericht im „Ö1“-Morgenjournal
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